Dies Domini – 22. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr C
Das heutige Evangelium stellt uns vor eine große Herausforderung. Es wird davon berichtet, wie Jesus zum Gastmahl im Haus eines Pharisäers eingeladen ist und Regeln aufstellt – für das Verhalten als Gast ebenso wie als Gastgeber.
Jeder, der schon einmal beispielsweise eine Hochzeitsfeier vorbereitet hat, kennt unter anderem diese beiden großen Themen: wen lade ich ein und wo setze ich wen hin.
Um genau diese beiden Punkte geht es auch im Evangelium. Aber – die Empfehlung Jesu ist unbequem! Man soll nämlich nicht die Menschen einladen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie in gleichem Umfang auch eine Einladung an uns aussprechen werden, sondern:
„Arme, Krüppel, Lahme und Blinde“ (Lk 14, 13).
Nicht die Verwandten, nicht die Freunde, sondern, die, die in der Gesellschaft oft durch das soziale Netz hindurch fallen.
Ist das nicht etwas viel erwartet? Möchte man nicht die Menschen, mit denen man seinen Alltag teilt, auch an den Festtagen dabei haben?
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Dies Domini – 21. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr C
Das Zeitalter der Verschleierung werden die Historiker der Zukunft die Zeiten der Gegenwart rückblickend wohl nennen. Verschleiert sind Blick und Verstand von einer diffusen Hysterie, die dem Verständigen schleierhaft erscheint. Selbst manch ein hartgesottener Humanist, der sonst beim leisesten Hauch von Religion bereit ist, die Masken fallen zu lassen, beruft sich jetzt gerne auf die christlichen Wurzeln des Abendlands: Die Burka gehört nicht nach Deutschland.
Unabhängig von der Notwendigkeit einer kritischen Diskussion, was denn die Burka überhaupt bedeutet, ob sie überhaupt religiös begründbar ist und was hinter ihr für ein Frauenbild steckt, das zweifelsohne nicht mit den hart errungenen und keinesfalls von sich aus selbstverständlichen Werten des Abendlandes kompatibel ist, wird die Forderung eines Burkaverbotes zum Kollektivsymbol, hinterm man sich nun mutig verschanzen kann. Da hilft auch nicht der an den gesunden Menschenverstand appellierende Hinweis, dass es in Deutschland so gut wie keine Burkaträgerinnen gibt und man eine Fata Morgana bekämpft: Die edlen Ritter, die in der Neuzeit die Nachfolge von Don Quichotte angetreten haben, lieben immer noch die heiße Luft, die die Gerüchtemühlen ohne Unterlass erzeugen. Ihre wahre Unkenntnis offenbarend wird da manches durcheinandergeworfen. Ganzkörperbadanzüge – die sogenannten Burkinis – sollen gleich mit verboten werden, womit am Badestrand Frauen quasi genötigt werden, endlich einmal Haut zu zeigen. Und auch juristisch dürfte ein Burkaverbot schwer durchzusetzen sein. Man müsste ja genau definieren, welche Art von Kleidung verboten ist. Von einem Verschleierungsverbot wären sonst in der Tat – wie es der nordrhein-westfälische Innenminister mutmaßt – auch Nikolauskostüme und manche karnevalistische Verkleidung betroffen. Eine engere Definition, welche Art von Verhüllung denn nun von einem Burkaverbot betroffen ist, eröffnet hingegen unmittelbare Weg, das Verbot zu unterlaufen. Kleinere Veränderungen am textilen Gewebe – und die Burka wäre keine Burka mehr im Sinne des Gesetzes.
Man kann es also drehen und wenden wie man will: Die gegenwertige Diskussion wird nicht mehr von einer Vernunft und Verstand geleitet, sondern von einer Rhetorik des Heulens und Zähneknirschens. Das Abendland steht offenkundig an eben jenem intellektuellen Scheideweg, an dem auch die Festgäste aus dem Gleichnis vom königlichen Hochzeitsmahl im Matthäusevangelium stehen (vgl. Matthäus 22,1-14): Unverhofft und unerwartet werden sie aus dem Alltag heraus zu königlichen Hochzeitsmahl geladen. Als der König den Hochzeitssaal betritt, sieht er einen, der kein Hochzeitsgewand anhat. Offenkundig hatten also alle anderen trotz der alltäglichen Einladungssituation trotzdem festlich gewandet; sie waren bereit und vorbereitet gewesen für das Unerwartbare. Der eine aber wird vom König zur Rede gestellt, kann aber noch nicht einmal einen Grund dafür angeben, warum er kein Hochzeitsgewand hat.
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