Ein Garten, zwei Bäume in der Mitte und erste Erkenntnisse – das muss der Garten Eden sein … oder die Popup-Buga auf dem Platz am Kolk in Elberfeld. Eine von den beiden Anpflanzungen ist jedenfalls ein Paradies, mit dem der Schöpfer sich viel Mühe gegeben hatte. Im sogenannten zweiten Schöpfungsbericht (Gen 2,4-25) wird beschrieben, dass es auf der Erde anfangs noch pflanzenlos, trocken, hart und staubig war. Aber Feuchtigkeit stieg schon aus der Erde auf und tränkte den Erdboden, so dass aus dem Staub eine formbare, erdige Masse wurde:
„Da formte Gott, der HERR, den Menschen, Staub vom Erdboden, und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen.“ (Gen 2,7)
Der Mensch tritt hier nicht als krönender Höhepunkt göttlichen Schaffens auf den Plan, sondern als Erstlingswerk Gottes. Matsch macht’s möglich.
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Dies Domini – 11. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr B
Es ist selbstverständlich unzulässig, die Lesungen des Sonntags umstandslos mit unserer Gegenwart kurzzuschließen. Aber es ist manchmal auch zu verlockend.
Natürlich liegt der Gedanke auf der Hand, nach der für manche verheerenden Europawahl, hoffentlich nicht für Europa selbst, auf die erste Lesung des Sonntags zu verweisen, in der der Herr schon ankündigte:
„Ich lasse den grünen Baum verdorren, den verdorrten Baum lasse ich erblühen.“ (Ez 17,24)
Hoffentlich hat er mit dem verdorrten Baum nicht wirklich die nationalen Umtriebe in Europa gemeint.
Und man fragt sich auch, welchem Vorbild der Bundeskanzler nacheifert, wenn er auf die Frage eines Journalisten in der Wahlnacht, ob er die Ergebnisse kommentieren möge, schlicht antwortet: Nö. Jedenfalls pflegt er einen anderen Kommunikationsstil als der Herr:
„Ich, der Herr, habe gesprochen und ich führe es aus.“ (Ez 17,24)
Von angemessener Sprache und zupackendem Handeln ist jedenfalls hienieden nicht viel zu sehen.
Es kann einem Angst und bange werden, wenn man auf den Zustand unserer Welt und ihre Gewaltkonflikte, ihr weiteres Zutaumeln auf die Klimakatastrophe und vielerorts eben auch den Zustand ihrer inneren Gesellschaft blickt, zumal auch stabilisierende Elemente, wie es einmal unsere Kirchen waren, immer dysfunktionaler werden, oft aus eigenem Verschulden.
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Dies Domini – Neunter Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr B
Es ist noch nicht lange her, da wurde die Sonntagspflicht ausgesetzt. Die unabsehbaren Folgen zu Beginn der Corona-Pandemie zeitigten auch in der Kirche außergewöhnliche Entscheidungen. Schließlich ist die Sonntagspflicht das erste der fünf Kirchengebote. Der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983, also das Kirchenrecht der Katholischen Kirche, normiert unzweideutig:
„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.“ (can. 1247, CIC 1983)
Was über Generationen hinweg für gläubige Katholiken eine Pflicht war, wurde kurzerhand aufgehoben. Sogar die Feier des Triduum Paschale, das höchste Fest im Kirchenjahr, wurde 2020 ausgesetzt. Eingeführt wurde die Sonntagspflicht im Bistum Görlitz bereits im September 2020; in den meisten Diözesen kehrte man erst Anfang 2023 wieder. Ungeachtet der Frage, wie viele Mitglieder der römisch-katholischen Kirche sich überhaupt an die Sonntagspflicht halten, zeitigt die Entscheidung der Kirche in der Pandemie, was man sich überhaupt von einer Sonntagspflicht verspricht, die man fast drei Jahre lang aussetzen kann und an die sich schon vorher nur ein Bruchteil der Kirchenmitglieder sanktionsfrei gehalten hat und hält. Und überhaupt: Macht eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Eucharistiefeier, die doch eigentlich eine Feier der Befreiung und Dankbarkeit für das Leiden und Sterben Christi und seine Auferstehung sein soll, Sinn? Ist eine Sonntagspflicht nicht ähnlich abstrus wie ein Zwang zur Liebe? Fragen über Fragen …
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