Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Anfragen hier einige Hinweise zu den Verlautbarungen der Kirche in den letzten Jahren zum Thema des Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter:
– Entgegen anders lautender Meldungen weist sowohl das Motu Proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (30.04.2001) (dt. Übersetzung) als auch der Brief der Glaubenskongregation an die Bischöfe der ganzen Welt vom 18.05.2001 (dt. Übersetzung) nicht daraufhin, dass Missbrauchsfälle durch Priester ausschließlich innerhalb der Kirche verfolgt werden sollen. In beiden Dokumenten geht es lediglich darum, dass die Verfolgung und ggf. Sanktionierung innerhalb der Kirche nach Voruntersuchungen vor Ort an die Glaubenskongregation verwiesen werden muss. Um eine zivilrechtliche Verfolgung geht es in beiden Dokumenten nicht, was aber nicht als Hinweis darauf, dass „um die Kirche zu schützen“ nach außen hin geschwiegen werden soll, verstanden werden darf. Dies wird auch anhand der folgenden Dokumente und Hinweise deutlich.
– Im Jahr 2002 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz einige Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. Hierin wird explizit auf eine [selbstverständliche] strafrechtliche Verfolgung eines Missbrauchs hingewiesen. Zunächst heißt es: „Sexueller Missbrauch ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat.“ Und an etwas späterer Stelle heißt es, dass es in jedem Bistum eine Kontaktperson für Opfer von sexuellem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter geben soll und dass diese ebenfalls „Kontaktperson für die staatlichen Verfolgungsbehörden“ ist.
Weiterhin ist Abschnitt IV. dieser Leitlinien mit dem Titel: „Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden“ überschrieben.
Auch hier kann also nicht davon ausgegangen werden, dass es das Ziel ist Straftaten zu vertuschen.
– Papst Benedikt XVI. hat in einem Interview anlässlich seiner USA-Reise 2008 von einem Drei-Phasen-Plan im Ungang mit sexuellem Missbrauch gesprochen, der als erste Phase beinhaltet: „Zunächst eine juristische Klärung im Sinne der Null-Toleranz-Strategie bei Pädophilie“ herbeizuführen.
Ich hoffe, dass diese Hinweise vielleicht etwas Klärung in die vielen Meldungen der letzten Tage bezüglich der Position der Kirche bringen konnten.
Ihre Katharina Nowak
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