Es wird viel für Behinderte getan. Vor allem die 2008 in Kraft getretene Behindertenrechtskonvention der UNO hat eine neue Aufmerksamkeit für die Belange Behinderter bewirkt. Auch die EU hat diese bedeutsame UN-Konvention am 23.12.2010 angenommen. Ihre Mitgliedsstaaten sind damit verpflichtet, Behinderten eine gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das Zauberwort, das seitdem in aller Munde ist, heißt „Inklusion“: Nicht die Behinderten haben die Aufgabe, sich den gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen, sondern die Gesellschaft muss sich auf die Belange Behinderter einstellen.
Tatsächlich ist es noch ein langer Weg bis zur wirklichen Anerkennung von Menschen mit Behinderung. So macht sich ein Mitgliedsstaat der EU, der doch verpflichtet wäre, seine Gesellschaft dergestalt zu verändern, Behinderten die Teilhabe am Leben zu ermöglichen, daran, eben diese Veränderung unnötig werden zu lassen: Das als liberal und weltoffen geltende Dänemark verfolgt das Ziel, dass es bis zum Jahr 2030 keine Menschen mit dem sogenannten Down-Syndrom mehr geben soll.
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