Dies Domini – 29. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr A
Die Wahrheit ist eine Falle. Sie lässt sich nicht belügen. Sie legt die Bigotterie oberflächlicher Entrüstung frei – denn wer sich ent-rüstet, ohne den Schutzpanzer wirklich abzulegen, führt Unwahres im Schilde. Die Österreicher erleben es in diesen Tagen. Wo ein Burkaverbot Wählerstimmen bringen sollte, wurde bisher keine einzige Burkaträgerin dingfest gemacht – wohl aber Werbefiguren wie Lego-Ninja-Werbefigur und MacShark oder das österreichische Parlamentsmaskottchen „Lesko“. Auch Clowns und schaltragende Radfahrer erfuhren schon die ganze Härte eines absurden Gesetzes, das sich einer kulturellen Angst bedient, die in Europa jeder Grundlage entbehrt. Die Wahrheit ist, dass die Burka kein wirkliches Thema der Straßen und Plätze der europäischen Städte ist. Die Bigotterie der Entrüstung wird offenbar – und trifft lebensgroße Plüschfiguren. Angst fressen Verstand auf …
Man muss aber gar nicht nach Österreich schauen, um der Oberflächlichkeit politischer Ent-rüstungen habhaft zu werden. Im Vorwahlkampf 2017 veröffentlichte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen Leitkultur-Vorstoß, in dem sich unter anderem prosaische Stilblüten wie der Satz „Wir sind nicht Burka“ fanden. Nun zaubert der gleiche Bundesinnenminister die Forderung nach einem muslimischen Feiertag in Deutschland aus dem Hut – ohne dass deutlich würde, auf welcher rechtlichen Grundlage ein solcher Feiertag eingerichtet würde. Im Unterschied zu den Kirchen oder den jüdischen Kultusgemeinden, die durch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes (KöR) staatlicherseits als Religionsgemeinschaften anerkannt sind, ist das – mit Ausnahme der Ahmadiyya Muslim Jamaat, die 2013 in Hessen den Status einer KöR zuerkannt bekam, von den meisten Muslimen aber als unislamisch eingestuft wird – bei den islamischen Gemeinden nicht der Fall. Die Einrichtung einer KöR bringt Rechte und Pflichten mit sich. So heißt es in der diesbezüglich weiter geltenden Weimarer Reichsverfassung:
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