Immer häufiger strahlt ein neuer Stern auf. Man findet ihn (noch) nicht in der Westdeutschen Zeitung, nicht selten aber in den Kommentarspalten sogenannter „sozialer Medien“, zunehmend in Parteiprogrammen und bald vielleicht auch im Duden. Jedenfalls tagte am 16. November 2018 der Rat der deutschen Rechtschreibung, um auch über die Frage des gendergerechten Schreibens zu diskutieren. Egal wie man zu der Genderthematik steht – hinter ihr verbirgt sich die Frage, ob jemand als Mann oder Frau geboren wird oder ob das Geschlecht Ergebnis einer gesellschaftlichen Zuweisung ist; mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. November 2017, das ein drittes Geschlecht für den Eintrag in das Geburtenregister bei intersexuellen Menschen fordert, die weder männlich noch weiblich sind, kann man der Frage nicht mehr aus dem Weg gehen, wie heute die zwischenmenschliche Kommunikation respektvoll gestaltet werden kann und muss. Dazu gehört zweifelsohne die Einsicht, dass der meist männlich konnotierte Gebrauch von Wörtern in den Köpfen vieler Menschen dazu führt, dass Frauen und Intersexuelle gerade nicht mitgedacht werden. Versuchen Sie einfach einmal selbst, welches innere Bild ihnen vor Augen steht, wenn sie von der „Bundesärztekammer“ hören. Gehören Sie zu denen, bei denen auch Frauen im weißen Kittel zu sehen sind oder sind da zuerst doch erst nur Männer zu sehen, und erst jetzt im Nachdenken schmuggelt sich die eine oder andere Medizinerin ins grau melierte Bild? Was glauben Sie denn?
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Am letzten Dienstag [dem 1. Dezember 2009 , Anm. des Autors] hat das Bundesverfassungsgericht in einem viel beachteten Urteil die alle vier Adventssonntage umfassende Ladenöffnung in Berlin untersagt. Gleichzeitig stellt das Gericht den besonderen Wert des Sonntags heraus, weil er den Arbeitsalltag unterbricht. Erst so kommt es zu einem für den Menschen wichtigen Rhythmus von Arbeit und Ruhe.
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