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kath 2:30 Dies DominiDies Domini – 31. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr A

Der Weltsynode erster Teil ist Geschichte. Man hat in großen Kreisen vor allem zugehört. Das hört sich kommunikativer an, als es ist, denn wo nur gehört wird, wird noch lange nichts entschieden. Ein Dialog kommt eigentlich nur dann zustande, wenn Hören und Antworten in resonante Schwingungen geraten. Sicher, sicher – die fromme Seele vermutet, dass im Hören die Stimme Gottes erklingen könnte. Allein die Sicherheit, dass man da wirklich den Heiligen Geist hört oder nicht doch den eigenen Vogel mit den ihm eigenen Flausen, ist noch lange nicht gegeben. Müssten nicht alle dann dasselbe hören, wenn doch der Heilige Geist mit leisem Säuseln seine Botschaften mucksmäuschenstill vor sich hin flüstert? Nun hält aber gerad die erste Lesung vom 31. Sonntag im Jahreskreis des Lesejahres A eine eingehende Wendung parat, die zweifeln lässt, ob Gott wirklich ein solcher Leisetreter ist, dass seine Stimme nur im Schweigen seiner Geschöpfe vernehmbar ist:

Ein großer König bin ich, spricht der Herr der Heerscharen, und mein Name ist bei den Völkern gefürchtet. (Mal 1,14b)

Dass das Hören auf Gott alleine nicht genügt, sondern das Tun auf dem Fuße folgen muss, folgt unüberhörbar im direkten Fortgang:

Jetzt gilt dieses Gebot für euch, ihr Priester: Wenn ihr nicht hört und nicht von Herzen darauf bedacht seid, meinen Namen in Ehren zu halten — spricht der Herr der Heerscharen —, dann schleudere ich meinen Fluch gegen euch. (Mal 2,1f)


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kath 2:30 Dies DominiEs ist bisweilen eigentümlich, wie sehr sich Traditionalisten und Progressive in manchen Punkten einig sind. In der katholischen Kirche gehört zu diesen Themen die Frage des Kirchenrechtes, das offenkundig eine nicht zu hinterfragende Instanz ist. Unabhängig davon, dass auch das Kirchenrecht das Ergebnis einer Entwicklung ist, und unabhängig davon, dass Institutionen sicher einen entsprechenden Rahmen benötigen, der sich auch rechtlich manifestiert, muss doch festgestellt werden, dass das Kirchenrecht die Form festschreibt, noch nicht den Inhalt. Speziell beim Kirchenrecht von 1983, das sich im sogenannten Codex Iuris Canonici (CIC) 1983 findet, wird das deutlich. Hier wurden die theologischen Erkenntnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils umgesetzt, die eine Reform das CIC von 1917 nötig machten. Was den einen wie den anderen wohl schwer im Magen liegt, ist die grundlegende Veränderbarkeit des rechtlichen Rahmens der Kirche. Der alte, von dem Bildhauer Horatio Greenough stammende Satz „Form follows function“ (FFF) gilt offenkundig in seiner ganz eigenen Weise auch hier.

Wie könnte das auch anders sein. Die alte Botschaft des Evangeliums muss in alle Zeiten und Kulturen hinein neu verkündet werden. Der Inhalt ist nicht veränderbar, wohl die Form. Die Form muss zeit- und kulturgemäß sein, soll die Kommunikation zwischen Verkünder und Hörern gelingen. Genau darin ist die Tradition begründet. Tradition ist kein Zustand, schon gar kein Inhalt. Tradition, das ist ein Vorgang. Es ist die Weitergabe der Botschaft von Generation zu Generation. Wer hier einen Zustand als endgültig festschreiben möchte, handelt nicht nur willkürlich; er verweigert auch das, was er festhalten möchte: die Weitergabe, das heißt, die Tradierung des Glaubens. Zu Recht stellt deshalb Karlheinz Ruhstorfer in seinem eben erschienen Buch „Glaube im Aufbruch“ fest:


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