Dies Domini – Fest Darstellung des Herrn, Lesejahr C
War das ein Lehrstück der Demokratie? Oder war es das Versagen der elementarsten demokratischen Konventionen? Der Streit um die Frage, welchen Sinn es macht, drei Wochen vor der Bundestagswahl „All in“ zu gehen, und in der Frage der Neuordnung der Migrationsfrage die Zustimmung einer demokratisch nur schwer satisfaktionsfähigen Partei billigend in Kauf zu nehmen, wird von Medien, Zeitgenossinnen und -genossen und natürlich von den im Bundestag im Pro oder Contra beteiligten Parteien je nach persönlicher Perspektive unterschiedlich beantwortet. Ausgangspunkt war der durch einen mutmaßlich psychisch erkrankten Asylbewerber begangenen Mord an einem Kind und einem Mann in Aschaffenburg. Dieser Mord reiht sich ein in die Taten von Solingen, Magdeburg und Mannheim, bei denen Menschen durch von Migranten verübte Messerangriffe ermordet wurden. In allen Fällen gibt es bei den Tätern eine Vorgeschichte, die fragen lässt, warum diese Menschen zum Tatzeitpunkt überhaupt auf freiem Fuß waren oder nicht wenigstens unter besonderer Beobachtung der Behörden standen. Vorausgegangen waren immer andere Straftaten, Angriffe, versuchte Vergewaltigungen, Drohungen usw. usw. Selbst wenn die Täter psychisch belastet sind, kann das keinesfalls die Taten entschuldigen. Gerade weil die Dispositionen längst bekannt waren, bleibt eher die Frage, warum die Bevölkerung und auch die Mitbewohnerinnen und -bewohner in den Heimen nicht vor erwartbaren Übergriffen geschützt werden können. Statt sich aber mit dieser Frage und der Schaffung entsprechender rechtlicher Möglichkeiten auseinanderzusetzen wird das größtmögliche Besteck ausgepackt und ein Zustrombegrenzungsgesetz diskutiert, das zwar die niedrigschwelligen Befindlichkeiten einer Mehrheit der Bevölkerung goutiert (nach einigen Umfragen sollen 66% der Deutschen ein solches Gesetz befürworten), in der Praxis aber keine Auswirkungen haben dürfte. Nicht nur, dass in Großbritannien und Italien vergleichbare Ansinnen der Begrenzung der Zuwanderung durch nationale Gerichte ausgebremst wurden. Auch das europäische Recht lässt solche nationalen Alleingänge nur in eng begrenztem Rahmen und einer entsprechenden Notlage zu, die als solche erst einmal festgestellt werden müsste. Es ist fraglich, ob die Morde von Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg eine solche nationale Notlage begründen. Und wenn, müsste man etwa angesichts der Femizide in Deutschland (im Jahr 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten) nicht viel eher eine nationale Notlage erklären? Und hätte eine Zustimmung des Bundestages zu Zustrombegrenzungsgesetzt, die am 31. Januar 2025 nicht zustande kam, solche Taten wirklich verhindert? Die Täter – auch jene, die potenziell zu solchen Taten fähig sind – sind doch längst im Land. Die Vorgeschichte der Täter von Magdeburg, Solingen, Mannheim und Aschaffenburg lässt eher fragen, warum die Behörden nicht in der Lage waren, die Gefahr zu sehen und die Taten zu verhindern. Kann man es sich leisten, massenhaft polizeiliches Personal an die Grenzen zu schicken, die nach Auskunft von Fachleuten nie zu 100% zu sichern sind, das dann dort fehlt, wo es eigentlich benötigt würde – bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit zur Überwachung der potenziell gefährlichen Täter?
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