Das Christentum und die Beschneidung
Das Urteil, mit dem das Landgericht Köln Ende Juni 2012 die Rechtswidrigkeit religiös motivierter Beschneidungen festgestellt hat, hat eine heftige Kontroverse ausgelöst. Dabei fällt auf, dass die Kampflinie durch die jeweiligen Standpunkte bestimmt wird, die die Kontrahenten aufgrund ihrer jeweiligen Profession innehaben. Juristen sehen die Rechte des Kindes gefährdet, Mediziner die körperliche Unversehrtheit des Kindes und Theologen die Religionsfreiheit. Jeder steht für seine Werte ein – aber niemand scheint in der Lage zu sein, die Werte gegeneinander abzuwägen. Denn eins steht fest: Nur der jeweils eigene Wert ist es wert beachtet zu werden.
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