Dies Domini – 5. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr A
Die Zunge ist ein sensibles Organ. Nirgendwo ist die sensorische Dichte im menschlichen Leib höher als hier. Deshalb ist sie in der Lage, auch kleineste Unebenheiten aufzuspüren. Allein neun einzelne Muskeln verleihen ihr darüber hinaus eine große Beweglichkeit. Die Zunge ist ein flinkes Organ. Bei manchem übersteigt die Schnelligkeit die des eigenen Denkvermögens. Mit flotter Zunge ist schnell etwas gesagt, was nachgedacht oft bereut wird. Die Zunge zu zügeln ist eine echte Aufgabe – eine Herausforderung, die offenkundig auch der Autor des Jakobusbriefes kennt:
Wisset, meine geliebten Brüder und Schwestern: Jeder Mensch sei schnell zum Hören, langsam zum Reden, langsam zum Zorn; denn der Zorn eines Mannes schafft keine Gerechtigkeit vor Gott. (Jakobus 1,19f)
Wer also zu schnell mit der Rede bei der Zunge ist, anstatt die Worte erst in Herz und Hirn abzuwägen, kommt ebenso flink ins Stolpern. Wenn er anders handelt, als das, was er sagt, wird er als Heuchler entlarvt; handelt sie gar nicht trotz aller großen Worte, erweist sie sich als Schwätzerin. Redet die Zunge gar bewusst Unwahres, ist ihr Träger schlicht ein Lügner. Falsche Zungen sind zwar zum Meineid, nicht aber zur Meinung fähig. Und trotzdem ist die Macht falscher Zungen groß, wie man auch in der Gegenwart immer wieder erfahren kann. Trotz erdrückender Beweise wird ein amerikanischer Präsident, der gerade als Herr der Lüge viele in seine Gefolgschaft bringt, die den falschen und alternativen Wirklichkeiten nur zu gern glauben schenken, weil sie sich nicht mit der Wahrheit auseinandersetzen möchten, von seinen Anhängern „freigesprochen“. Und im Thüringer Landtag bringt eine Partei mit Fallenstellertricks die Grundfesten der Demokratie ins Wanken – sind da wirklich Ehrenmänner und -frauen am Werk, wenn sie im Thüringer Landtag am 5.2.2020 zwar im dritten Wahlgang, in dem die Mehrheit der Stimmen zur Wahl als Ministerpräsident reicht, ins Rennen schickt, ihm dann aber keine Stimmen gibt, sondern den FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich wählt, der trotz großspuriger Versprechen, sich nicht von der AfD wählen zu lassen, die Wahl flugs annimmt anstatt sie abzulehnen. Wer sie verspricht, hat sich wohl versprochen. Kann man einem Menschen glauben, dessen Lippenbekenntnisse schon beim kleinsten Zungenschlag Ausschlag und Herpes bekommen? Mit dem Psalmisten möchte man in diesen Tagen mehr als einmal flehend rufen:
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Dies Domini – Hochfest Pfingsten, Lesejahr A
Auch das siebte Gebot beschreibt eigentlich etwas Selbstverständliches: du sollst nicht stehlen. Für alles Greifbare liegt dies nahe und wird wohl von den allermeisten Menschen auch bejaht. Weder darf ich den Supermarkt oder die Parfümerie ohne Bezahlung verlassen, noch darf beim Besuch bei Freunden einfach etwas von der Einrichtung mitgenommen werden. Aber sehen wir das auch hinsichtlich geistigen Eigentums so eng? Dieses Gebot ist so allgemein formuliert, dass es wohl auf alle Bereiche angewendet werden muss, also auch auf den geistigen Bereich. Doch wie schnell geraten wir in die Gefahr, die Idee eines anderen als unsere eigene auszugeben, obwohl sicher niemandem ein Zacken aus der Krone bricht, wenn z.B. im beruflichen Kontext einfach zugestanden wird: folgende Überlegung des Kollegen xy gefällt mir sehr gut, ich schlage vor, darüber näher nachzudenken.
Ein weiterer überlegenswerter Gedanke zu diesem Gebot wird auch von Kardinal Wetter in der online-Ausgabe der Katholischen Sonntagszeitung formuliert: dass es hier um mehr geht, als nur darum, anderen nichts wegzunehmen, nämlich auch darum, anderen nichts vorzuenthalten, was für sie lebensnotwendig ist. Eigentum verpflichtet: wer reich ist, sollte dem, der arm ist, etwas abgeben; so ist auch der entsprechende Absatz in der Konzilskonstitution Gaudium et Spes (69) zu verstehen: Jeder soll
„die Dinge, die er rechtmäßig besitzt, nicht nur als ihm persönlich zu eigen, sondern er muss sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn, dass sie nicht ihm allein, sondern auch den anderen von Nutzen sein können“.
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