Diest Domini – 24. Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr B
„Treffen sich zwei Kardinäle bei Gloria“, titelte das Feuilleton der FAZ vor einigen Tagen (03.09.2015), „Kein Schadensersatz: Protz-Bischof muss nicht büßen“ meinte die Bild und die Rheinische Post widmet fast eine ganze Seite 2 der Analyse der „Scheidung auf katholisch“.
Diese Nachrichtenlage trifft im Sonntagsevangelium auf die aufmunternden Worte Jesu an Petrus, den ersten der Päpste, „Weg mit Dir, Satan, geh mir aus den Augen! Denn Du hast nicht das im Sinn, was Gott will, sondern das, was die Menschen wollen“. Wie sähe dieser Satz wohl in mannshohen Lettern in dem Kuppelfries des Petersdoms in Rom aus?
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Verlautbarungen der Kirche zur juristischen Verfolgung von sexuellem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter
0Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Anfragen hier einige Hinweise zu den Verlautbarungen der Kirche in den letzten Jahren zum Thema des Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter:
– Entgegen anders lautender Meldungen weist sowohl das Motu Proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (30.04.2001) (dt. Übersetzung) als auch der Brief der Glaubenskongregation an die Bischöfe der ganzen Welt vom 18.05.2001 (dt. Übersetzung) nicht daraufhin, dass Missbrauchsfälle durch Priester ausschließlich innerhalb der Kirche verfolgt werden sollen. In beiden Dokumenten geht es lediglich darum, dass die Verfolgung und ggf. Sanktionierung innerhalb der Kirche nach Voruntersuchungen vor Ort an die Glaubenskongregation verwiesen werden muss. Um eine zivilrechtliche Verfolgung geht es in beiden Dokumenten nicht, was aber nicht als Hinweis darauf, dass „um die Kirche zu schützen“ nach außen hin geschwiegen werden soll, verstanden werden darf. Dies wird auch anhand der folgenden Dokumente und Hinweise deutlich.
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