Verlautbarungen der Kirche zur juristischen Verfolgung von sexuellem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter
0Aus aktuellem Anlass und aufgrund zahlreicher Anfragen hier einige Hinweise zu den Verlautbarungen der Kirche in den letzten Jahren zum Thema des Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter:
– Entgegen anders lautender Meldungen weist sowohl das Motu Proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (30.04.2001) (dt. Übersetzung) als auch der Brief der Glaubenskongregation an die Bischöfe der ganzen Welt vom 18.05.2001 (dt. Übersetzung) nicht daraufhin, dass Missbrauchsfälle durch Priester ausschließlich innerhalb der Kirche verfolgt werden sollen. In beiden Dokumenten geht es lediglich darum, dass die Verfolgung und ggf. Sanktionierung innerhalb der Kirche nach Voruntersuchungen vor Ort an die Glaubenskongregation verwiesen werden muss. Um eine zivilrechtliche Verfolgung geht es in beiden Dokumenten nicht, was aber nicht als Hinweis darauf, dass „um die Kirche zu schützen“ nach außen hin geschwiegen werden soll, verstanden werden darf. Dies wird auch anhand der folgenden Dokumente und Hinweise deutlich.
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Aus aktuellem Anlass: Über die Notwendigkeit einer Neubestimmung des Zölibates und der menschlichen Sexualität
Ein Schatten legt sich in letzter Zeit auf die Kirche. Jeden Tag werden neue Fälle von sexuellem Missbrauch durch hauptamtliche geweihte und ungeweihte Mitarbeiter der Kirche gemeldet. Was mit dem mutigen Schritt des Leiters des Berliner Canisius-Kollegs, Pater Klaus Mertes SJ, begann, zieht jetzt weite Kreise. Ein steiniger Weg hat für die katholische Kirche in Deutschland begonnen – ein Weg, dem sich die Kirche in Amerika und Irland längst stellen muss.
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Vieles, was ausgehend von der Offenlegung der Missbrauchsfälle im Canisius-Kolleg geäußert wird, erinnert an die babylonische Sprachverwirrung. Und bei manch einem, sei er kirchlicher Amtsträger oder nicht, hat man den Eindruck, er habe eine Chance zum Schweigen verpasst. Nicht nur die Ungeheuerlichkeit dieser Verbrechen löst Zorn und Empörung aus; empörend ist auch der Versuch, „Schaden von der Kirche abzuwenden“. Der Kirche wird nichts übrigbleiben, als schonungslose Offenlegung zu betreiben. Statt ohne Not Rechtfertigungen für den Zölibat anzuführen sollte sie dabei zuerst eine Option für die Opfer treffen.
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