Man muss schon den Kopf benutzen, um eine Mauer zu überwinden. Mit dem Kopf durch die Mauer zu wollen, wird hingegen bestenfalls Kopfschmerzen verursachen.
Eine von den scheinbar unüberwindlichen Mauern der römisch-katholischen Kirche der Gegenwart scheint der Segen für gleichgeschlechtliche Paare zu sein. Spätestens seit einer Segensfeier für Liebende in Mettmann wird darüber diskutiert, wer wen segnen und was auf keinen Fall gesegnet werden darf. Offiziell verlautbaren oberste kirchliche Amtsträger, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare durch kirchliche Amtsträger nicht möglich sei – auch mit der Begründung, dass das die Gläubigen verwirren könnte. Einmal abgesehen davon, dass die allermeisten Gläubigen als Erwachsene mit der Fähigkeit der Unterscheidung vertraut sind und wohl keiner amtskirchlichen Entmündigung bedürfen, wird reflexartig der Einwand erhoben, dass wohl alles gesegnet werden könne – eben auch Motorräder und Tiere – nur gleichgeschlechtlich Liebende nicht. Und schon ist von beiden Seiten jene Mauer errichtet, gegen die man voll Leidenschaft anrennt, ohne dass es nennenswerte Fortschritte gibt. Oft hilft es in solchen Situationen ja, einfach einmal einen Schritt zurückzutreten und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen.
Die Diskussion ist alt. Hier in Wuppertal wurde sie bereits 2007 geführt, als die Katholische Citykirche Wuppertal anlässlich des Valentinstages zu einer Segensfeier für Liebende einlud. Schon damals gab es die Sorge, gleichgeschlechtliche Paare könnten um den Segen bitten. Für uns war aber klar, dass niemand ausgeladen wird. Wenn alle eingeladen sind, können auch alle den Segen empfangen. Was aber ist ein Segen und wer segnet überhaupt?
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