Dies Domini – Neunter Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr B
Es ist noch nicht lange her, da wurde die Sonntagspflicht ausgesetzt. Die unabsehbaren Folgen zu Beginn der Corona-Pandemie zeitigten auch in der Kirche außergewöhnliche Entscheidungen. Schließlich ist die Sonntagspflicht das erste der fünf Kirchengebote. Der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983, also das Kirchenrecht der Katholischen Kirche, normiert unzweideutig:
„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.“ (can. 1247, CIC 1983)
Was über Generationen hinweg für gläubige Katholiken eine Pflicht war, wurde kurzerhand aufgehoben. Sogar die Feier des Triduum Paschale, das höchste Fest im Kirchenjahr, wurde 2020 ausgesetzt. Eingeführt wurde die Sonntagspflicht im Bistum Görlitz bereits im September 2020; in den meisten Diözesen kehrte man erst Anfang 2023 wieder. Ungeachtet der Frage, wie viele Mitglieder der römisch-katholischen Kirche sich überhaupt an die Sonntagspflicht halten, zeitigt die Entscheidung der Kirche in der Pandemie, was man sich überhaupt von einer Sonntagspflicht verspricht, die man fast drei Jahre lang aussetzen kann und an die sich schon vorher nur ein Bruchteil der Kirchenmitglieder sanktionsfrei gehalten hat und hält. Und überhaupt: Macht eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Eucharistiefeier, die doch eigentlich eine Feier der Befreiung und Dankbarkeit für das Leiden und Sterben Christi und seine Auferstehung sein soll, Sinn? Ist eine Sonntagspflicht nicht ähnlich abstrus wie ein Zwang zur Liebe? Fragen über Fragen …
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