Dies domini – Zweiter Sonntag im Jahreskreis, Lesejahr C
Es sind verwirrte Zeiten, in denen wir leben. Die Gesellschaft irrt sich durch die Corona-Pandemie voran, während einige Schreihälse meinen, die Weisheit spazierengehend gepachtet zu haben. Das pandemische Schlamassel wird man so sicher nicht ordnen können. Das schein den verirrten Flaneuren aber herzlich egal zu sein. Sie wollen einfach Recht haben. Weil Argumente diese Selbstillusion zu stören im Stande sind, muss man halt lautstark rufen, Kindern gleich, die im dunklen Wald das Raunen des Unterholzes und die mit ihm aufkommenden Angst mit albernem Gekicher und Gebrüll übertönen müssen. Wer sich auf diese Weise selbst zum Maßstab des Rechtes hat, weiß nicht natürlich befugt, alle anderen, die nicht seinem Weg folgen, des Unrechtes zu zeihen. So sich selbst zum Richter erhebend lässt es sich fein urteilen gemäß dem Grundgesetz der Ignoranten, das aus exakt zwei Paragraphen besteht:
§1 Ich habe immer Recht.
§2 Sollte das einmal erwiesenermaßen nicht der Fall sein, tritt automatisch § 1 in Kraft.
Die Infallibilität ist bequem und macht unangreifbar. Sie immunisiert gegen jede Kritik. Wo aber Kritik gemieden wird, fehlt jener Diskurs, der ein Fortschreiten – und sei es ein Voranirren – zur und in der Wahrheit unmöglich macht. Unfehlbarkeit ist und bleibt eine gefährliche Eigenschaft, der man sich nur mit höchstem Bedacht bedienen sollte. Was, wenn man auch im Irrtum unfehlbar ist?
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