Die Debatte um den sexuellen Missbrauch offenbart ein ekklesiologisches Grundproblem
Kaum ein Tag vergeht seit Anfang des Jahres, an dem nicht über sexuellen Missbrauch, der von kirchlichen Amtsträgern begangen wurde, gesprochen wird. Ein neuer Höhepunkt wurde in der Karwoche, speziell an den Kar- und Ostertagen erreicht. Die Medien überschlugen sich mit Meldungen, welcher Bischof in seiner Karfreitags- oder Osterpredigt zum sexuellen Missbrauch Stellung bezogen hat und wer nicht, welcher kirchliche Würdenträger sich entschuldigt habe und wer nicht und dass der Papst zu allem wieder geschwiegen hätte.
Allein diese Berichterstattung zeigt, wie brennend das Thema im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert ist. Die Menschen sind irritiert – auch und vor allem die Katholiken. Was nicht für möglich gehalten wurde, ist Gewissheit geworden: Priester haben Kinder missbraucht. Manche der Fälle, die jetzt bekannt werden, liegen Jahrzehnte zurück, manche sind aber noch aktuell.
Ich gestehe ein, dass es für kirchliche Würdenträger schwierig ist, sich diesem Thema zu stellen. Das, was nicht sein durfte, ist geschehen. Die Öffentlichkeit verlangt nach einer Reaktion. Und diese Reaktion ist notwendig. Das Vertuschen und Verschweigen ist allzu lang praktiziert worden. Auf keinen Fall darf das Problem deshalb ausgesessen werden.
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Endlich: Der Papst hat sich geäußert. Die seit Tagen öffentlich gesteigerte Spannung auf ein Wort aus Rom zum sexuellen Missbrauch kann sich entladen – und findet doch kein Ventil. Der Papst hat zwar einen Hirtenbrief geschrieben – aber an die irischen Katholiken. Und den Iren schreibt er kein Wort über die Situation in Deutschland. Die Luft ist raus – nur um gleich wieder aufgeblasen zu werden.
Übliche Reaktionen
Die Reaktion in Deutschland auf das lang erwartete Schreiben aus Rom sind typisch. Innerkirchlich spricht man von einem klaren Wort, das „klare Weisungen für die gesamte Kirche“ enthalte, so etwa der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch in seiner Erklärung zum Hirtenbrief des Papstes. Im außerkirchlichen Bereich hingegen werden Enttäuschung über das Ausbleiben eines Wortes über die deutsche Situation geäußert (so etwa in der Süddeutschen Zeitung vom 21.3.2010 oder in der FAZ vom 20.3.2010). Auch einzelne Sätze des insgesamt acht eng bedruckte DIN A4 Seiten umfassenden Schreibens werden wieder kritisiert.
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Die Diskussion um das Für und Wider der Kirchensteuer ist schon seit Jahren im Gang. Im Hintergrund steht nicht zuletzt die in Deutschlang mögliche Erklärung des Kirchenaustritts vor einem Amtsgericht. Durch einen solchen Austritt befreit sich der aus der Kirche Ausgetretene von der Kirchensteuerpflicht (die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer). Nicht selten wird gerade das finanzielle Argument als Grund für einen Kirchenaustritt vorgetragen. Bisher hatte ein Kirchenaustritt aber weiterreichende Folgen. Wer den Austritt erklärte, befreite sich nicht nur von der Kirchensteuerpflicht; da der Kirchenaustritt in der Lesart der Deutschen Bischöfe als deutsche Rechtstradition auch einen formalen Akt des Glaubensabfalls darstellte, erfolgte mit der Austrittserklärung auch die Exkommunikation. Dabei beruft man sich nicht zuletzt auf die kirchenrechtlich verbriefte Pflicht der Gläubigen, der Kirche die notwendigen – auch finanziellen – Mittel, die sie zur Ausübung ihres Auftrages benötigt, zur Verfügung zu stellen.
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