oder: Rom ist in Wuppertal
In diesen Tagen kehren die Teilnehmer der Wallfahrt nach Rom, zu der Stadt und Stadtdekanat Wuppertal eingeladen haben, nach Wuppertal zurück. Sie werden zahlreiche Eindrücke und unvergessliche Erlebnisse mitbringen. Ein Höhepunkt für die Wallfahrer war neben der Generalaudienz von Papst Benedikt XVI sicher auch der Gottesdienst in der Kirche San Lorenzo fuori de la mura, der Grabeskirche des hl. Laurentius, dem Stadtpatron Wuppertals. Die Wallfahrtsgruppe hat in dieser Kirche eine Plakette angebracht, mit der an den Besuch der Wuppertaler Wallfahrt gedacht wird. Zukünftige Besucher werden also immer auch an unsere Stadt erinnert.
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Die Diskussion um das Für und Wider der Kirchensteuer ist schon seit Jahren im Gang. Im Hintergrund steht nicht zuletzt die in Deutschlang mögliche Erklärung des Kirchenaustritts vor einem Amtsgericht. Durch einen solchen Austritt befreit sich der aus der Kirche Ausgetretene von der Kirchensteuerpflicht (die Kirchensteuer beträgt 9% der Einkommen- bzw. Lohnsteuer). Nicht selten wird gerade das finanzielle Argument als Grund für einen Kirchenaustritt vorgetragen. Bisher hatte ein Kirchenaustritt aber weiterreichende Folgen. Wer den Austritt erklärte, befreite sich nicht nur von der Kirchensteuerpflicht; da der Kirchenaustritt in der Lesart der Deutschen Bischöfe als deutsche Rechtstradition auch einen formalen Akt des Glaubensabfalls darstellte, erfolgte mit der Austrittserklärung auch die Exkommunikation. Dabei beruft man sich nicht zuletzt auf die kirchenrechtlich verbriefte Pflicht der Gläubigen, der Kirche die notwendigen – auch finanziellen – Mittel, die sie zur Ausübung ihres Auftrages benötigt, zur Verfügung zu stellen.
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