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kath 2:30 Theologie konkretDas Bischofsamt erfreut sich in der Gegenwart einer neuen, bisweilen kritischen Aufmerksamkeit. Dabei ist es für die katholische Lehre von der Kirche (der sogenannten Ekklesiologie) von großer Bedeutung: Insofern die Bischöfe Nachfolger der zwölf Apostel sind, repräsentiert das Bischofskollegium die von Christus eingesetzte Leitung der Kirche.

Konziliare Korrekturen

Der kollegiale Charakter der Kirchenleitung wurde durch das Zweite Vatikanische Konzil neu betont. Damit wurde eine Frage angegangen, deren Klärung notwendig war, nachdem das Erste Vatikanische Konzil 1870 vor allem die Autorität des Papstes und insbesondere das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes definiert hatte: Unfehlbar ist eine Aussage, wenn der Papst ex cathedra spricht, also sein Amt als „Lehrer aller Christen“ ausübt und eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet. Das unfehlbare Lehramt des Papstes wird vom Zweiten Vatikanischen Konzil in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium über die Kirche (LG) bestätigt. Das Konzil betont aber, dass es sich „das damals Begonnene fortführend, (…) entschlossen [hat], nun die Lehre von den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel, die mit dem Nachfolger Petri, dem Stellvertreter Christi und sichtbaren Haupt der ganzen Kirche, zusammen das Haus des lebendigen Gottes leiten, vor allen zu bekennen und zu erklären“ (LG 18).


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